Nach dem Tod eines geliebten Menschen müssen Angehörige mit Beerdigung Kosten rechnen, die nicht immer leicht zu bewerkstelligen sind. Wir verraten, mit welchen Kosten Du rechnen musst und an welchen Stellen Du Geld sparen kannst.
Auf einen Blick
- Beerdigung Kosten sind Kosten, die auf die Hinterbliebenen zukommen
- Finanzielle Unterstützung gibt’s vom Sozialamt
- Von günstig bis teuer: Beerdigungen kosten zwischen 1.500 und 7.000 €
Beerdigung Kosten: Wer kommt für die Kosten auf?
Die gesetzliche Pflicht, für eine Bestattung aufzukommen, betrifft die nächsten Verwandten, sofern Erben vorhanden sind. Die Reihenfolge variiert etwas, grundsätzlich kommen aber folgende Angehörigen für die Übernahme der Beerdigung Kosten in Frage:
- Ehepartner
- volljährige Kinder
- volljährige Geschwister
- volljährige Enkelkinder
- Lebenspartner
- Eltern
- Großeltern
Reicht das Vermögen der nächsten Verwandten für die Beerdigungskosten nicht aus, tragen die Erben aus dem Testament die Kostentragungspflicht.
Gibt es beispielsweise mehrere Kinder, würden die Beerdigung Kosten auf diese aufgeteilt werden, solange nicht eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner dafür zuständig sind.
Reicht das Erbe allerdings nicht aus, um die Kosten der Beerdigung zu bestreiten, ist die Übernahme den in der Pflicht stehenden Personen nicht zuzumuten. Es gibt durchaus weitere Gründe, sich dieser Verpflichtung zu entziehen: Wenn Sozialhilfe empfangen wird oder nachgewiesen werden kann, dass der oder die Verstorbene sich zu Lebzeiten körperlicher Misshandlungen gegenüber den Verpflichteten schuldig gemacht hat.
Ab wann übernimmt das Sozialamt Beerdigung Kosten?
In diesen Fällen kann das für den Sterbeort zuständige Sozialamt eingeschaltet werden. Allerdings sind die Zuzahlungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch und beziehen sich keinesfalls auf die Trauerkleidung der Angehörigen, die Reisekosten für die Gäste, die geschalteten Traueranzeigen oder den Leichenschmaus.
Auch die Dauergrabpflege muss in der Regel in Eigenregie übernommen werden.
Eine Sozialbestattung ist zwar grundsätzlich auf das Wesentliche zu reduzieren, trotzdem wird der festgehaltene Wille des Verstorbenen in bestimmten Grenzen berücksichtigt. Spricht sich dieser eindeutig gegen eine Kremation und die anonyme Bestattung auf einem Urnenfeld aus, darf die Beerdigung auch nicht auf diese Weise erfolgen. Allerdings werden als Maßstab generell günstige Bestattungen herangezogen, notfalls müssen die Angehörigen einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bestreiten.
Diese wesentlichen Positionen gehören in den Leistungskatalog des Sozialamtes:
- Entscheidung für eine Bestattungsart
- Gebühren für die Kremation
- volljährige Geschwister
- volljährige Enkelkinder
- Lebenspartner
- Eltern
- Großeltern
Um die Ansprüche des Verstorbenen umsetzen zu können, sollten entsprechende Verfügungen zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werden. Die wichtigsten Themen einer Bestattungsverfügung sind neben der Bestattungsart auch Vorgaben zu einem Grabstein oder die eventuell gewünschte Einbindung eines Geistlichen.
Kosten Beerdigung: Was zählt dazu?
Über die bereits aufgeführten Positionen hinaus musst Du mit weiteren Beerdigung Kosten rechnen, wie beispielsweise
- die Gebühren für die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- zahlreiche andere Formalitäten und
- die Trauerfeier, Kleidung und Fahrtkosten.
Der Umfang hängt letztendlich auch von der gewählten Bestattungsart ab – bei einer Kremation wird neben dem Sarg auch eine Urne benötigt. Soll ein Grab genutzt werden, sind die Kosten für einen Grabstein oder eine Grabanlage sowie die dafür benötigten Genehmigungen und die Grabpflege zu berücksichtigen. Für eine Seebestattung wiederum fallen einmalige Gebühren an.
Die Höhe der Beerdigungskosten richtet sich auch nach dem beauftragten Bestattungsunternehmen, die Möglichkeiten reichen hier von einem Discount Bestatter bis hin zur luxuriösen Ausführung. Die Kosten für eine günstige Beerdigung liegen zwischen 1.500 und 2.000 Euro, können bei größeren Grabanlagen aber auch auf 7.000 bis 10.000 Euro ansteigen.
Kann ich Beerdigung Kosten steuerlich absetzen?
Grundsätzlich können alle die Erbmasse übersteigenden und von den Hinterbliebenen übernommenen Beerdigung Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Reicht das Erbe allerdings aus, entfällt diese Möglichkeit ebenso wie im Fall einer vorliegenden Versicherung für Beerdigung Kosten. Die steuerlich anzusetzenden Positionen sind
- allgemeine Ausgaben: beispielsweise die Kosten für Totenschein und Sterbeurkunde, Einäscherung, Sarg und Urne, Seebestattung, Beerdigungsinstitut und Traueranzeigen.
- Kosten für die Grabstätte, wie etwa Gebühren für die Nutzung, den Grabstein, die Erstbepflanzung und Pflege.
- Kosten für die Trauerfeier: Hierzu zählt die Anmietung von einer Trauerhalle, Kirche, die Kosten für Sargträger, Pfarrer sowie der käufliche Erwerb von Blumenschmuck und Grabgebinde.
- Sonstige Aufwendungen, wie Zahlungsrückstände des verstorbenen Angehörigen oder die Reinigung der Wohnung.
Steuerlich absetzen kannst Du maximal 7.500 Euro. Darüber hinausgehende Ausgaben, wie zum Beispiel für Trauerkleidung, Traueressen oder eine Umbettung, können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
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Wo kann ich mich zum Thema Beerdigung Kosten beraten lassen?
Um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein und um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorausschauende Beratung zum Thema Beerdigung Kosten. Außerdem kann eine Checkliste erstellt werden, die im Todesfall als Orientierungshilfe dient. Als kompetente Ansprechpartner kommen zum einen Rechtsanwälte und Notare in Frage, um sämtliche Erbangelegenheiten professionell zu regeln. Alternativ kannst Du Dich aber auch mit renommierten Bestattungsunternehmen kurzschließen, um sich über die verschiedenen Bestattungsarten zu informieren.
Nicht zuletzt die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten umfassende Vorsorge zu treffen, solltest Du ins Auge fassen. Dazu empfehlen sich sowohl spezielle Bestattungsvorsorgeversicherungen als auch die verschiedenen Festlegungen, die Du im Rahmen von Patienten-, Vorsorge- und Bestattungsverfügungen treffen kannst.
Damit stellst Du nicht nur sicher, dass Dein Wille umgesetzt wird, Du erleichterst den Hinterbliebenen die Trauerarbeit und gewährleisten die Finanzierung der Beerdigung Kosten.
Bist Du selbst Hinterbliebener und musst Dich mit dem Tod eines Angehörigen auseinandersetzen, steht Dir professionelle Bestattungsunternehmen zur Seite. Dort erhältst Du nicht nur eine Beratung zu den Bestattungsarten und -kosten, es werden auch Dokumente besorgt und viele Formalitäten abgewickelt.
Z.B. informiert ein Bestatter sowohl die Sozialversicherungsträger als auch etwaige Privatversicherungen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Den konkreten Leistungsumfang kannst Du individuell abstimmen, sodass Deine persönlichen Vorstellungen in jedem Fall umgesetzt werden.
Möchtest Du Deinen Liebsten eine würdevolle Bestattung ermöglichen, hast aber keinen Anspruch auf Hilfe vom Sozialamt oder keine dementsprechenden Rücklagen, gibt es auch die Möglichkeit auf einen Bestattungskredit zurückzugreifen.
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