Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten und mit Karte bezahlen: Mit einem sogenannten Basiskonto ist das auch für Menschen ohne regelmäßiges Einkommen und festen Wohnsitz möglich. Für wen sich ein solches Konto eignet und wie Du es eröffnest, erfährst Du hier.
Basiskonto: Das Konto für alle
Menschen, die kein festes Einkommen haben, Sozialhilfe empfangen oder ohne festen Wohnsitz leben, hatten es bis 2016 schwer, ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen. Das hat sich mit der Einführung des sogenannten Zahlungskontengesetzes (ZKG) im Jahr 2016 zum Glück geändert: Auch Menschen mit niedriger Bonität oder schlechtem SCHUFA-Score haben demnach das Recht auf ein Konto bei einer Bank.
Was ist ein Basiskonto?
Grundsätzlich ist ein Basiskonto nichts anderes als ein normales Girokonto bei einer Bank – nur mit etwas weniger Funktionen. Seit 2016 dürfen Banken keine Kundinnen und Kunden wegen ihres sozialen Status oder eines schlechten Schufa-Scores ablehnen. Sie sind also verpflichtet, jeder Person ein Basiskonto für grundlegende Bankgeschäfte zur Verfügung zu stellen.
Für wen eignet sich ein Basiskonto?
Generell haben alle, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten dürfen, das Recht auf ein Basiskonto. Auch Menschen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen und geduldet werden, dürfen bei einer Bank ein Basiskonto eröffnen. Das gilt ebenfalls für Personen ohne festen Wohnsitz, zum Beispiel Obdachlose.
Voraussetzungen für ein Basiskonto:
- Du bist mindestens 18 Jahre alt
- Du bist geschäftsfähig
- Du hältst Dich rechtmäßig in der Europäischen Union auf (oder bist asylsuchend oder wirst geduldet)
- Du nutzt das Konto nicht für gewerbliche Zwecke
- Du hast kein Konto bei einer anderen Bank
- Du kannst eine postalische Anschrift vorweisen (zulässig ist auch eine Anschrift eines Angehörigen, Freundes oder einer Beratungsstelle)
Welche Funktionen hat ein Basiskonto?
Ein Basiskonto kann man mit einem herkömmlichen Girokonto vergleichen. Der Unterschied: Im Gegensatz zu einem Girokonto räumt Dir die Bank keinen Überziehungsrahmen ein. Das heißt, dass Du keinen Anspruch auf einen Dispokredit hast und Du daher keine Schulden machen darfst. Dir steht lediglich das Guthaben zur Verfügung, das Du auf Dein Basiskonto eingezahlt hast.
Seit Einführung des Zahlungskontengesetzes 2016 darfst Du mit einem Basiskonto:
- Bargeld einzahlen und auszahlen lassen
- Lastschriften ausführen lassen (auch einmalige Lastschriften)
- Überweisungen tätigen (auch Daueraufträge)
- Mit einer Karte (oder einem ähnlichen Zahlungsinstrument) zahlen
- Bargeldauszahlungen an Schaltern der Bank und an Geldautomaten der Bank tätigen – unabhängig von Geschäftszeiten
Wie eröffne ich ein Basiskonto?
- Antrag stellen
Zuerst suchst Du Dir eine Bank aus, bei der Du Dein Basiskonto eröffnen willst. Die Antragsstellung kann am Schalter erfolgen, ist aber auch mit der Post oder per E-Mail möglich. Den schriftlichen Antrag kannst Du Dir bei uns kostenlos herunterladen.
Jetzt herunterladen - Legitimation
Danach musst Du Dich bei der Bank legitimieren. Dafür kannst Du Deinen Personalausweis oder einen Reisepass verwenden. - Bestätigung
Die Bank muss Dir bestätigen, dass Dein Antrag eingegangen ist. - Eröffnung
Innerhalb von 10 Tagen muss die Bank Dir ein Basiskonto eröffnen. Tut sie das nicht, droht ihr ein Bußgeld.
Warum wurde mein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt?
Sollte die Bank Deinen Antrag ablehnen, ist sie verpflichtet, Dich spätestens nach 10 Geschäftstagen über die Gründe zu informieren.
Wichtig: Die Bank darf Deinen Eröffnungsantrag nur ablehnen, wenn ein gesetzlich legitimer Ablehnungsgrund vorliegt. Liegt kein Grund gemäß ZKG vor, wende Dich bitte an eine Vermittlungsperson des jeweiligen Bankenverbandes. Außerdem kannst Du vor Gericht klagen oder bei der Bafin ein Verwaltungsverfahren beantragen.
Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind zum Beispiel:
- Du bist selbständig und nutzt das Konto für gewerbliche Zwecke
- Du hast keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in der EU
- Du hast bereits bei einer anderen Bank ein Zahlungskonto
- Du wurdest in den letzten 3 Jahren vor Antragsstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen das Kreditinstitut, seiner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen oder Kundinnen und Kunden verurteilt
Ist ein Basiskonto kostenlos?
Das kommt auf die Bank an. Nicht selten erheben Banken eine Kontoführungsgebühr von bis zu 15 Euro monatlich. In einigen Fällen zahlen die Kunden außerdem bis zu 2 Euro für eine Überweisung. Bei einigen Banken wird eine Gebühr nur dann fällig, wenn Du Dein Konto kaum benutzt oder keinen monatlichen Mindesteingang hast.
Tipp: Wenn Du ein Basiskonto eröffnen willst, schaue Dich zuerst bei Direktbanken um. Sie bieten den Service meist kostenlos an.
Folgende Banken bieten völlig kostenlos ein Basiskonto an:
- DKB
- Consorsbank
- Fidor Bank
- PSD Bank Karlsruhe Neustadt
- PSD Bank München
Fazit
Mit einem Basiskonto haben Menschen die Möglichkeit, grundlegende Bankgeschäfte zu tätigen. Egal, ob Geld überweisen, Bargeld auszahlen lassen oder mit Karte bezahlen: Wenn Du ein Basiskonto hast, ist das problemlos möglich. Beachte, dass Dir mit einem Basiskonto nur die Summe zur Verfügung steht, die als Guthaben auf Deinem Konto vorhanden ist.
Im Gegensatz zu einem Girokonto wird Dir bei einem Basiskonto also kein Dispokredit gewährt. Achte daher darauf, dass Dein Konto immer ausreichend gedeckt ist, damit Du Transaktionen durchführen kannst.
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