Wohngeld Plus: Jetzt Anspruch berechnen
25.09.2023, 19:00 Uhr
Das Wohngeld ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Menschen in Deutschland, die Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen. Zurzeit ändert sich einiges beim Wohngeld. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick darauf, wer von diesen Veränderungen profitiert und wie viel Wohngeld möglich ist.
Auf einen Blick
- Mit der Wohngeldreform profitieren mehr Personen von mehr Wohngeld.
- Wohngeld Plus beinhaltet außerdem Unterstützung bei den Heizkosten.
Mehr Unterstützung für Wohngeldempfänger
Die wohl erfreulichste Nachricht ist, dass das durchschnittliche Wohngeld für bisherige Empfängerinnen und Empfänger um 190 Euro steigt. Das bedeutet etwa 370 Euro Wohngeld im Monat. Viele Menschen, die bereits einen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten, profitieren von dieser Erhöhung. Aber auch, wenn man bisher kein Wohngeld bezogen hat, kann sich ein Antrag jetzt lohnen.
Neue Empfängergruppen
Nach Berechnungen des IW Köln werden im Jahr 2023 etwa zwei Millionen Haushalte von dieser Wohngelderhöhung profitieren. Das betrifft insgesamt drei Gruppen:
- Rund 600.000 Haushalte, die auch ohne Anpassung im Jahr 2023 Wohngeld erhalten hätten.
- Rund 1.040.000 Haushalte, deren Einkommen zuvor die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten hat.
- Rund 380.000 Haushalte, die zuvor Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bezogen haben. Für sie wird eine staffelbare Heizkostenpauschale eingeführt.
Die Heizkostenkomponente
Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Heizkostenkomponente im Wohngeld Plus. Diese Komponente wurde so festgelegt, dass sie die Mehrbelastungen ausgleicht, die durch Preiserhöhungen in den letzten Jahren entstanden sind. Dies führt zu durchschnittlich 1,20 Euro mehr Wohngeld pro Quadratmeter. Die Pauschalregelung soll auch Anreize zur Energieeinsparung setzen.
Die Klimakomponente
Die Klimakomponente ist eine weitere wichtige Änderung im Wohngeld Plus. Sie soll die steigenden Mietkosten aufgrund energetischer Sanierungen und energieeffizienter Neubauten abmildern. Hier wird ein Aufschlag von 0,40 Euro pro Quadratmeter auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes vorgesehen. Diese Lösung ist bürokratiearm und erfordert keine Nachweise bei der Antragstellung.
Habe ich Anspruch auf Wohngeld Plus?
Im Grunde sollte jede und jeder, die oder der über ein niedriges Einkommen verfügt, einen möglichen Anspruch prüfen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Personen mit geringer Rente
- Erwerbstätige Familien mit niedrigen Einkommen (einschließlich Alleinerziehende und Paare) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
- Studierende (sofern nicht der gesamte Haushalt BAföG-Anspruch hat)
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
Personen, die bereits andere Leistungen erhalten, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, erhalten in der Regel kein Wohngeld Plus. Hierzu gehören Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe.
Ob man Anspruch auf Wohngeld Plus hat und mit wie viel man zählen kann, verrät dieser Rechner. Dazu gibt man einfach Gehalt, Postleitzahl und die Anzahl der Personen im Haushalt an.
Wie beantragt man Wohngeld Plus?
Wer Anspruch hat, stellt einen Antrag bei der örtlichen Behörde. Das ist normalerweise das Wohngeldamt der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Viele Bundesländer bieten bereits die Möglichkeit an, das online zu erledigen. Wenn man bereits Wohngeld erhält, ist kein Antrag notwendig. Die Erhöhung wird automatisch berücksichtigt. In diesen Fällen ist ein erneuter Antrag erst nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.
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