So sichert die Studienstarthilfe mehr finanzielle Unterstützung

07. August 2024 – Lesezeit: 4 Minuten

Ein Studium kann teuer werden. Neue BAföG-Reformen sollen demnächst dabei helfen, die Chancengleichheit zu fördern und den Zugang zu einer Hochschulausbildung zu erleichtern. Wir beschreiben, wer davon profitieren kann und was man dafür tun muss. Außerdem erklären wir, was die Reform für junge Leute alles beinhaltet.

Einführung der Studienstarthilfe – ein Boost für einkommensschwache Studierende

Die Studienfinanzierung steht vor einer Reform: Die Studienstarthilfe. Dieser einmalige Zuschuss von 1.000 Euro soll jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten den Einstieg ins Hochschulleben erleichtern. Studierende, die zum Beispiel Bürgergeld beziehen, können diesen Zuschuss für essenzielle Anschaffungen wie einen Laptop, Lehrmaterialien oder die Mietkaution nutzen. Das Beste daran: Diese Hilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Wann gibt es für wen finanzielle Unterstützung?

Das BAföG-Änderungsgesetz wurde am 6. März im Kabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Beratungsverfahren. Die vorgesehenen Änderungen sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Ab September 2024 ist es erstmalig möglich, die Studienstarthilfe zu beantragen. Bis wann das für Dich spätestens möglich ist, hängt von dem Beginn der Ausbildung ab. Wenn diese zum Beispiel am 1. Oktober beginnt, kannst Du den Antrag auf Förderung bis zum 30. November, also knapp 2 Monate später, elektronisch über die Seite BAföG Digital stellen.

Abgesehen von der Frist musst Du diese Voraussetzungen beachten:

  1. Das Angebot richtet sich an (zukünftige) Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Deutschland, einem anderen EU-Land oder der Schweiz.
  2. Du darfst höchstens 24 Jahre alt sein.
  3. Du oder jemand anderes in Deinem Haushalt beziehst Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  4. Du verfügst über eine BundID.
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Flexibilitätssemester und einfacherer Fachrichtungswechsel

Abgesehen von der neuen Starthilfe für Studierende gibt es weitere Änderungen beim BAföG. Viele Studierende kennen den Druck, ihre Studienzeit in der Regelstudienzeit zu absolvieren, weil ansonsten das BAföG endet. Zukünftig können geförderte Studierende ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie auch dann BAföG erhalten, wenn sie ein Semester länger studieren. Dies ermöglicht ihnen, sich beispielsweise voll und ganz auf ihre Abschlussarbeit zu konzentrieren.

Auch der Wechsel der Fachrichtung wird einfacher. Die Studierenden haben nun bis zum Beginn des fünften Fachsemesters Zeit, ihre Studienrichtung aus wichtigen Gründen zu wechseln. Damit erhalten sie BAföG ein Semester länger, um sich endgültig für eine passende Fachrichtung zu entscheiden. Diese Änderung soll Ausbildungsabbrüche reduzieren.

Höhere Freibeträge für Elterneinkommen

Ein weiterer wichtiger Punkt der BAföG-Reform betrifft die Freibeträge für das Elterneinkommen. Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden diese bereits um 20,75 Prozent erhöht. Zum Wintersemester 2024/25 werden die Freibeträge erneut um fünf Prozent angehoben. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass mehr Studierende von der BAföG-Förderung profitieren, insbesondere angesichts immer noch steigender Preise und Einkommen. Damit liegen die neuen Freibeträge fast 27 Prozent über den Werten von 2021.

Zudem wird das Einkommen minderjähriger Geschwister, die sich nicht in einer förderfähigen Ausbildung befinden, nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Dies vereinfacht die Antragsstellung sowohl für die Antragstellenden als auch für die Ämter.

Die BAföG-Reformen betreffen nicht nur Studierende, sondern auch Schülerinnen und Schüler. Die Anhebung der Freibeträge für das Elterneinkommen gilt für beide Gruppen.

Bildquelle: © Getty Images


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