Lohn- und Gehaltsabrechnung entschlüsselt
20.10.2023, 11:30 Uhr
Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung wirkt auf den ersten Blick oft unübersichtlich und unverständlich. Viele schauen sich deswegen Ihre Abrechnungen gar nicht erst an oder überfliegen sie oberflächlich. Die eigene Gehaltsabrechnung zu verstehen hat jedoch Vorteile. Zum einen stellen Sie so sicher, dass Sie korrekt vergütet werden. Zudem können Sie mit diesem Wissen eine bessere finanzielle Planung anlegen und sich bereits Gedanken für Ihre Steuererklärung machen.
Auf einen Blick
- Die meisten Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind sich sehr ähnlich. Wenn Sie die Bedeutung der wichtigsten Begriffe kennen, verstehen Sie die Abrechnung schnell
- Arbeitgebende müssen sich an einige grundlegende Regeln bei der Erstellung halten.
Lohn- und Gehaltsabrechung – Gibt es einen Unterschied?
Inhaltlich unterscheiden sich diese beiden Arten wenig. Während mit einer Gehaltsabrechnung üblicherweise immer der gleiche Betrag ausgezahlt wird, hängt bei der Lohnabrechnung das Bruttoentgelt von der geleisteten Arbeitszeit ab. In beiden Fällen ist der Arbeitgebende zu folgenden Angaben verpflichtet:
- Es muss eine schriftliche Abrechnung geben.
- Name und Adresse des Arbeitgebenden müssen drin sein, ebenso wie der Name, die Adresse und das Geburtsdatum des Arbeitnehmenden.
- Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmenden
- Datum des Beschäftigungsbeginns
- Freibeträge
- Entgeltbestandteile müssen vollständig aufgeführt sein. Alle Bezüge und Abzüge müssen eine Bezeichnung und einen Betrag haben.
- Zeitraum der Abrechnung
Das verbirgt sich hinter den Begriffen auf der Gehaltsabrechnung
Die folgenden Ausdrücke finden Sie auf den meisten Abrechnungen. Wir haben aufgeschlüsselt, was dahinter steckt.
Arbeitsstunden: Hier beginnt der Prozess, da sie die Basis für die Berechnung des Bruttoentgelts darstellen, zu finden in Lohnabrechnungen
Bruttoentgelt: Arbeitsentgelt vor dem Abzug von Steuern.
Steuerrechtliche Abzüge: Dazu gehören die folgenden Steuern und Beiträge:
- Lohnsteuer: Vorauszahlung an die Einkommenssteuer, abhängig vom Gehalt.
- Kirchensteuer: liegt bei 8 bzw. 9 Prozent, je nach Bundesland.
- Solidaritätszuschlag: seit Januar 2021 für die meisten Beschäftigten abgeschafft.
- Rentenversicherung: bei 9,3 Prozent für den Arbeitnehmenden, Abgekürzt RV.
- Krankenversicherung: Abgekürzt KV, hängt teilweise von der Krankenkasse ab, mindestens 7,3 Prozent für den Arbeitnehmenden
- Arbeitslosenversicherung: Abgekürzt AV, 1,3 Prozent für den Arbeitnehmenden
- Pflegeversicherung: Abgekürzt PV, 1,7 Prozent für Arbeitnehmende ohne Kinder
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung gehören zu den sozialversicherungsrechtlichen Abzügen.
Nettoentgelt: Arbeitsentgelt nach Abzug von Steuern und anderen Abzügen.
Auszahlungsbetrag: Der Betrag, der schließlich auf das Konto des Arbeitnehmenden überwiesen wird. Dies kann sich vom Nettoentgelt unterscheiden, wenn beispielsweise zusätzliche Abzüge oder Zuschläge berücksichtigt werden müssen.
Trotz der vermeintlichen Komplexität ist mit diesen Begriffen und Regeln schon ein großer Teil der Gehalts- oder Lohnabrechnung entschlüsselt. Die meisten Abrechnungen folgen dem aufgezeigten Schema und auch die Erfahrung hilft dabei, die Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu verstehen.
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