Finanznews im Dezember: Mehr Geld in der Pflege
22.11.2023, 16:00 Uhr
Das Ende des Jahres bringt nicht nur festliche Stimmung, sondern auch einige finanzielle Veränderungen mit sich. Hier sind die wichtigsten Neuigkeiten im Dezember.
Auf einen Blick
- Von der alljährlichen Nebenkostenabrechnung bis zu höheren Gehältern in der Pflege gibt es im Dezember mehrere Veränderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Bahn fahren wird ab Dezember teurer – aber es gibt auch Sparpotenziale.
Pflegemindestlohn steigt zum 1. Dezember
Im Pflegebereich gibt es positive Neuigkeiten: Der Pflegemindestlohn steigt zum 1. Dezember. Pflegehilfskräfte erhalten nun einen Mindest-Stundenlohn von 14,15 Euro brutto, qualifizierte Hilfskräfte 15,25 Euro brutto und Pflegefachkräfte 18,25 Euro brutto. Die Pflegekommission empfiehlt weitere Anstiege bis 2025. Insgesamt würden davon rund 1,3 Millionen Beschäftigte profitieren. Während die Bundesregierung diese Pläne begrüßt, nennt die Gewerkschaft verdi die Erhöhungen nur einen Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Bezahlung.
Deutsche Bahn: Höhere Preise und DeutschlandTicket Sozial
Reisende mit der Deutschen Bahn sollten sich auf höhere Ticketpreise im Fernverkehr einstellen. Flexpreise und Bahncard 25 werden ab dem 10. Dezember im Schnitt um rund 5% teurer. Spar- und Supersparpreise bleiben unverändert. Zusätzlich zu den Preiserhöhungen gibt es auch zahlreiche neue Verbindungen im Fahrplan.
Während sich die Fahrpreise insgesamt erhöhen, können manche Kundinnen und Kunden beim DeutschlandTicket sparen. Ab dem 1. Dezember können Personen mit SozialTicket sowie Wohngeldempfängerinnen und -empfänger im VRR-Gebiet mit dem DeutschlandTicket Sozial bundesweit im Nahverkehr fahren. Das Ticket kostet 39 Euro und wird als Abonnement ausgegeben. Eine Initiative des VRR ermöglicht dieses Angebot in Zusammenarbeit mit anderen NRW-Verbünden und dem NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Nebenkostenabrechnung zu spät? Dann muss man nicht zahlen
Mieterinnen und Mieter, die noch keine Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr erhalten haben, können zum Ende des Monats aufatmen. Wenn Vermietende versäumen, die Abrechnung rechtzeitig zu schicken, müssen Mietende nicht zahlen. Dies gilt auch, wenn die Zahlung versehentlich erfolgt ist – das Geld kann zurückgefordert werden. Vermietende müssen laut Deutschem Mieterschutzbund spätestens alle zwölf Monate abrechnen, und die Frist für die Abrechnung von 2022 endet am 31. Dezember 2023. Wenn die Nebenkostenabrechnung aber pünktlich kommt, muss man je nach Energieverbrauch mit einigen Kosten für die Nachzahlung rechnen. Wir erklären, was man tun kann, um das zu vermeiden.
Ausblick auf die Zukunft der Inflation für Verbrauchende
Ab dem 8. Dezember tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die vorschreibt, dass auch Wein- und Sektflaschen eine Nährwert- und Zutatenliste enthalten müssen. Zuvor kannte man das eher von Nahrungsmitteln. Dies bringt Transparenz bezüglich der genauen Inhaltsstoffe und Nährwerte von Wein, ähnlich wie es bei anderen verpackten Lebensmitteln der Fall ist.
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