Finanzielle Veränderungen 2024 – Was erwartet uns ab Januar?
15.12.2023, 18:00 Uhr
Vom Anstieg der Versicherungsprämien bis zu neuen gesetzlichen Regelungen – im Januar und darüber hinaus stehen zahlreiche Neuerungen an, die unser Portemonnaie beeinflussen können. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen und geben einen kleinen Ausblick, was für den Rest des Jahres auf uns zukommt.
Auf einen Blick
- Mit der Inflation steigen auch die Beiträge für verschiedene Versicherungen 2024.
- Ab Januar gibt es mehr Bürgergeld und Mindestlohn.
Alle Jahre wieder steigen die Versicherungsbeiträge
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen im Jahr 2024 um mindestens 10 Prozent. Das liegt vor allem an den gestiegenen Reparaturkosten aufgrund der hohen Inflation. Dennoch lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter, da ein harter Wettbewerb besteht. Im Falle von Preiserhöhungen haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Auch bei Hausrat- und Gebäudeversicherungen sind Preiserhöhungen zu erwarten. Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 führt zu weiterhin hohen Kosten für Versicherer. Zudem steigen durch die Inflation die Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall.
Speziell Personen, die gut verdienen, sollen höhere Sozialabgaben zahlen. Das bedeutet höhere Beiträge in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie bei der Kranken- und Pflegeversicherung.
Gute Nachrichten bei Bürgergeld und Mindestlohn
Ab Januar 2024 erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen 61 Euro mehr und damit 563 Euro im Monat, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten statt 420 Euro nun 471 Euro. Auch die Sätze für Kinder werden angehoben.
Der Mindestlohn steigt ebenfalls am Jahresanfang von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Diese Erhöhung betrifft nicht nur versicherungspflichtige Hauptbeschäftigte, sondern auch Minijobber. Die Verdienstgrenzen für Personen mit Minijob erhöhen sich entsprechend und liegt dann bei 538 Euro im Monat. Im Laufe des Jahres soll der Mindestlohn speziell für Pflegefachkräfte und Azubis erneut steigen.
Gebäude-Energie-Gesetz kommt 2024
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Digitale Innovation im Gesundheitswesen ab Januar
Ab dem 1. Januar 2024 ersetzt das E-Rezept das traditionelle rosa Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente. Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen, indem sie neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine PIN von der Krankenkasse verwenden. Damit soll es auch möglich sein, Rezepte online zu bestellen.
Ab April sollen Verbraucherinnen und Verbraucher online sehen könne, welche Leistungen und Behandlungsqualität sie in welchem Krankenhaus erwarten können.
Mehr Einwegpfand und Mehrwertsteuer
Mit dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung von 25 Cent. Diese Regelung schafft mehr Klarheit beim Einkauf und vereinfacht den Umgang mit dem Pfandautomaten. Was manche vielleicht nicht wussten: Auch Energydrinks sind davon betroffen.
In der Gastronomie gilt ab Januar wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Vorübergehend lag dieser bei 7 Prozent. Essengehen wird also möglicherweise noch teurer im nächsten Jahr.
Quellen: Verbraucherzentrale; RTL
Bild: © auxmoney