Finanzielle Unterstützung in der Energiekrise
22.11.2022, 15:45 Uhr
Egal ob Strom, Heizung oder Lebensmittel – vieles wird zurzeit teurer. Deshalb kann es sich lohnen, finanzielle Hilfe vom Staat zu beantragen. Was viele nicht wissen: Auch Angestellte und Selbstständige haben Anspruch darauf. Wir haben wichtige Informationen zur staatlichen Unterstützung zusammengetragen.
Finanzielle Unterstützung bei teuren Heizkosten
Auch wenn man bisher keine aufstockenden Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bezieht, kann es trotzdem sein, dass ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht. Reicht das Einkommen nicht zum Leben aus, können weitere Hartz-IV-Leistungen beantragt werden. Kann man mit dem vorhandenen Einkommen im Normalfall die anfallenden Kosten zu decken, hätte man theoretisch keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Doch diese Situation kann sich zum Beispiel durch besonders hohe Nachzahlungen für Heizkostenabrechnung oder der Betriebskostenabrechnung ändern.
Antrag auf Unterstützung rechtzeitig einreichen
Für den Monat, in dem diese Rechnungen fällig sind, kann ein einmaliger Anspruch auf staatliche Unterstützung bestehen. Wichtig ist, den Antrag beim Jobcenter spätestens in diesem Monat und nicht später zu stellen, sonst verfällt der Anspruch auf die Aufstockungsleistungen. Nicht zu verwechseln ist diese Aufstockungszahlung mit Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Auch, wenn man bereits beides erhält, kann ein Anspruch auf aufstockende Leistungen bestehen.
Wer unterstützt bei steigenden Stromkosten?
Neben den Heizkosten werden auch die Stromkosten derzeit für viele Menschen zum Problem. Bevor man hierfür finanzielle Unterstützung beantragt, sollte man sich bei dem Energieversorger nach den Optionen für eine Ratenzahlung erkundigen. Wenn keine Einigung mit dem Energieversorger möglich ist, kann finanzielle Unterstützung beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Die Stromkosten werden dann durch ein Darlehen übernommen. So wird die Stromversorgung weiterhin gewährleistet, was insbesondere im Winter wichtig ist. Falls der Energieversorger die Stromversorgung bereits gesperrt hat, kann ebenfalls ein Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Sozialamt gestellt werden. Damit dieser bewilligt wird, müssen alle anderen Möglichkeiten zur Zahlung der Stromschulden bereits ausgeschöpft worden sein.
Weitere Hinweise zur finanziellen Unterstützung durch den Staat
Finanzielle Hilfen stehen insbesondere zurzeit mehr Personen offen, als man vielleicht annimmt. Es kann sich also lohnen, einen Antrag zu stellen. Das gilt für alle Selbstständigen oder Angestellten, die bisher noch keine staatliche Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen. Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, finden Sie hier weitere Hinweise. Die Frage, ob ein Antrag bewilligt wird, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Diese Beratungsstellen können darüber weitere Auskunft geben. Musteranträge finden Sie hier. Unser Tipp: Schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus.
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