Erbschaftssteuer: Wenn das Erbe zur finanziellen Last wird
11. Dezember 2024 – Lesezeit: 3 Minuten
Das Erben von Immobilien und Vermögen ist in Deutschland seit über einem Jahrhundert steuerpflichtig. Was zunächst wie ein Gewinn erscheint, kann sich durch die Erbschaftssteuer schnell in eine finanzielle Belastung verwandeln. Besonders in Regionen mit hohen Immobilienpreisen stellt die Steuerpflicht Erbende vor große Herausforderungen.
Das Dilemma steigender Immobilienwerte
In Städten wie München, Hamburg oder Frankfurt haben die stark gestiegenen Bodenpreise die Erbschaftssteuer-Problematik verschärft. Diese Steuer bemisst sich nach dem aktuellen Marktwert der Immobilie – unabhängig davon, ob die Erben über ausreichende liquide Mittel verfügen oder das Haus seit Generationen in Familienbesitz ist.
Ein Beispiel: Zwei Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus in München im Wert von acht Millionen Euro. Die Erbschaftssteuer beträgt rund eine Million Euro und ist innerhalb weniger Wochen fällig. Da das Vermögen im Haus gebunden ist, blieb nur die Aufnahme eines Kredits – ein Szenario, das viele Erbende in ähnlich teuren Städten fürchten.
Steuerrechtliche Grundlagen und Freibeträge
Die Erbschaftssteuer basiert auf dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) und richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert.
Freibeträge:
Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: bis zu 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Geschwister, Nichten und Neffen: nur 20.000 Euro
Progressive Steuersätze:
Die Steuersätze für die Erbschaftssteuer sind progressiv und steigen mit dem Wert des Erbes. Für Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder), zu der enge Verwandte wie Ehepartner und Kinder gehören, gelten folgende Sätze:
- Bis 75.000 €: 7 %
- Bis 600.000 €: 15 %
- Bis 13 Millionen €: 23 %
Insbesondere bei hochpreisigen Immobilien kann die Steuerlast schnell einen erheblichen Teil des Nachlasses beanspruchen.
Schenkung und Erbschaft: Freibeträge nutzen
Nicht nur beim Erben, sondern auch bei Schenkungen kommen ähnliche Steuerklassen und Freibeträge zum Tragen. Ein Vorteil der Schenkung: Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre Vermögenswerte übertragen können, ohne dass Erbschaftssteuer fällig wird – unter der Voraussetzung, dass die Freibeträge nicht überschritten werden.
Darüber hinaus gibt es eine steuerfreie Übertragung von Familienheimen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So können Ehepartner oder Kinder unter bestimmten Bedingungen die Immobilie des Erblassers steuerfrei erhalten.
Fazit: Vorausschauende Planung ist entscheidend
Um den finanziellen Druck durch die Erbschaftssteuer zu mindern, ist eine rechtzeitige Beratung durch Steuerexpertinnen und Steuerexperten unerlässlich. Durch gezielte Planung können Freibeträge optimal genutzt und Vermögensübertragungen steuerlich optimiert werden. Ohne eine fundierte Steuerstrategie bleibt die Erbschaftssteuer insbesondere in hochpreisigen Regionen eine erhebliche finanzielle Herausforderung.
Bildquelle: © Pexels