Anzahlungen im Möbelhaus – Was Du wissen solltest

24. Februar 2025 – Lesezeit: 3 Minuten

Beim Möbelkauf musstest Du bestimmt schon mal eine Anzahlung leisten. Aber wusstest Du, dass Du rechtlich nicht dazu verpflichtet bist? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen ihre Rechte, was das betrifft, möglicherweise nicht. In diesem Artikel erläutern wir die Hintergründe und geben Dir praktische Tipps an die Hand.

Keine gesetzliche Pflicht zur Anzahlung

Anzahlungen beim Möbelkauf sind nicht gesetzlich vorgeschrieben – laut Gesetz musst Du erst zahlen, wenn die Lieferung der Ware erfolgt. Händler, die dennoch eine Anzahlung verlangen, versuchen oft, dies über Klauseln im Kleingedruckten zu rechtfertigen. Diese Klauseln sind in der Regel oft nicht wirksam, es sei denn, Du hast dem vorher im Kaufvertrag zugestimmt.

Risiken und Vorsichtsmaßnahmen

Verbraucherzentralen raten davon ab, hohe Anzahlungen zu entrichten. Grund dafür ist, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Deine Anzahlung verloren geht. Falls Du in eine Situation kommst, in der eine Anzahlung unvermeidbar scheint, versuche diese so gering wie möglich zu halten – im besten Fall nicht mehr als 10 Prozent des Kaufpreises.

Was Du wissen solltest

Strategien im Umgang mit Händlern

Besteht ein Händler auf eine Anzahlung, kannst Du versuchen mit einem Wechsel zur Konkurrenz zu drohen. Dies suggeriert, dass Du als Kunde andere Optionen hast und nicht auf sein Angebot angewiesen bist. Oftmals sind Händler dann bereit, ihre Bedingungen anzupassen, um den Verkauf nicht zu verlieren.

Fazit: Informiert und selbstbewusst handeln

Lass Dich nicht unter Druck setzen, eine Anzahlung zu leisten, wenn es nicht notwendig ist. Bleib selbstbewusst und versuche mit dem Händler zu verhandeln und andere Optionen abzuwägen. So erhältst Du den besten Preis und passende Konditionen für Deinen Möbelkauf.

Bildquelle: © Pexels

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