Amazon Prime wird teurer: Das ändert sich im Februar 2024
24.01.2024, 11:30 Uhr
Der Februar 2024 bringt einige finanzielle Veränderungen mit sich, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick behalten sollten. Von Streaming-Diensten bis hin zu steuerlichen Neuerungen – hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick.
Auf einen Blick
- Ab Februar 2024 gibt es eine Änderung bei Amazon Prime. Nutzerinnen und Nutzer müssen draufzahlen, wenn sie keine zusätzliche Werbung wollen.
- Für manche Branchen gibt es eine Inflationsprämie.
Amazon und Co.: Was sich bei den Streaming-Diensten ändert
Ab dem 5. Februar müssen sich Amazon Prime Video Nutzer auf Veränderungen einstellen. Wer weiterhin werbefrei streamen will, muss nun ein Extra-Abo für 2,99 Euro pro Monat buchen. Diese Änderung folgt einem Trend, den auch andere Anbieter wie Netflix bereits mit neuen Abo-Optionen eingeleitet haben. Auch Spotify-Nutzer im Duo- oder Familienformat werden ab Februar höhere Kosten tragen müssen. Die Preiserhöhung muss bis zum 28. Februar akzeptiert werden, sonst erfolgt eine automatische Kündigung des Premium-Abos. Und Besitzerinnen und Besitzer älterer Sony-TVs (HX-, EX- und W-Serie, 2011-2013) müssen sich darauf einstellen, dass die Netflix-App ab Ende Februar 2024 nicht mehr funktioniert. Als kostengünstige Alternative können sich Google Chromecast, Apple TV oder ein Fire TV Stick von Amazon lohnen, um das Streaming-Erlebnis auf dem Fernseher aufrechtzuerhalten.
Inflationsausgleich für Dachdecker und im öffentlichen Dienst
Dachdeckerinnen und Dachdecker dürfen sich im Februar über eine erfreuliche Neuerung freuen: eine Inflationsprämie von 457 Euro. Das gilt sowohl für die Angestellten auf der Baustelle als auch für kaufmännische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch für einige Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es einmalig 120 Euro.
Neues Steuergesetz für Online-Händler ab Februar
Das seit 2023 geltende Steuertransparenz-Gesetz tritt ab Februar 2024 in vollem Umfang in Kraft. Verkäufer auf Plattformen wie Ebay oder Kleinanzeigen.de werden dann dem Finanzamt gemeldet. Das gilt allerdings nicht für Personen, die ab und zu mal etwas im Internet verkaufen. Denn es gibt einen Freibetrag: Dieser liegt bei 2000 Euro Umsatz und bis zu 30 Verkäufen im Jahr. Erst bei allem, was darüber liegt, gilt das Gesetz.
Weniger Geld für Solaranlagen ab Februar 2024
Eine weitere Änderung im Februar 2024 gibt es für Personen, die Solaranlagen auf dem Dach ans Netz anschließen. Bislang konnte überschüssiger Strom gegen eine Vergütung ins Netz abgegeben werden. Das ist auch weiterhin möglich, aber ab dem 1. Februar 2024 sinkt die Vergütung für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 Prozent. Aktuell liegt der Preis bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde und sinkt am 1. Februar leicht auf 8,1 Ct/kWh.
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